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Sicht, Wolken, Flughöhe     part of the air law theory

   -   Sichtflugregeln: Sicht
   -   Sichtflugregeln: Wolkenabstände
   -   Sichtflugregeln: Wolkenuntergrenze (ceiling)
   -   Sichtflugregeln: special VFR (SVFR)
   -   Mindestflughöhe: über Ortschaften
   -   Mindestflughöhe: über Grund oder Wasser
   -   Höhenmessereinstellung: in CTR / TMA
   -   Höhenmessereinstellung: ausserhalb CTR
   Sichtflugregeln
   Sicht  
  

Unterhalb von 2000ft / 600m GND:

Die minimale Sicht beträgt 5km.

Sofern mit ständiger Sicht auf den Boden oder das Wasser eine Umkehrkurve innert Sichtweite möglich ist, gilt sogar eine minimale Sicht von 1,5km.

 

Über 2000ft / 600m GND, jedoch unter FL 100 / 3050m GND:

Die minimale Sicht beträgt 5km.

 

Über FL 100 / 3050m GND:

Die minimale Sicht beträgt 8km.

 

   Wolkenabstände  
  

Unter 2000ft / 600m GND:

Es ist ohne das Einhalten bestimmter Wolkenabstände ausserhalb der Wolken zu fliegen.

 

Über 2000ft / 600m GND:

Horizontal muss mindestens ein Wolkenabstand von 1,5km eingehalten werden. Vertikal in Abstand von je 300m nach oben und nach unten.

 

   Wolkenuntergrenze (ceiling)  
  

In CTR's (control area) muss für VFR (visual flight rules) eine Wolkenuntergrenze von mindestens 1500ft / 450m bestehen. Die Sicht muss zudem mindestens 5km betragen.

 

   special VFR (SVFR)  
  

Mit einer speziellen Erlaubnis innerhalb einer Flugplatzverkehrszone gelten die folgenden Minima: Die Wolkenuntergrenze kann auch tiefer als 1500ft / 450m sein. Die Sicht muss mindestens 1,5km betragen.

Man spricht in diesem Fall von special-VFR, oder SVFR. SVFR gibt es nur in CTR's (Kontrollzonen). Ansonsten gelten die oben beschriebenen Minima.

  

 

Mindestflughöhen für HB-immatrikulierte Flugzeuge gelten auch im Ausland.

 
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   Mindestflughöhen
   Mindestflughöhe: über Ortschaften  
  

Über Ortschaften, resp. bewohntem Gebiet, ist eine Mindestflughöhe von 1000ft / 300m einzuhalten.

 

   Mindestflughöhe: über Grund oder Wasser  
  

Über unbewohntem Gebiet ist eine Mindestflughöhe von 500ft / 150m einzuhalten. Es gelten keine Ausnahmeregelungen für Kretenüberflüge.

 
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   Höhenmessereinstellungen
   Höhenmessereinstellung: in CTR / TMA  
  

In einer CTR / TMA gibt es den sogenannten Transition Layer. Das ist eine durch Ober- und Untergrenze definierte Luftmasse innerhalb dieser Kontrollzonen.

 

Wegflug aus einer CTR / TMA:

Beim Abflug eines Flugzeuges von einem Flugplatz spricht man beim Erreichen der Untergrenze des transition layers von der transition altitude. Beim Erreichen dieser Höhe stellt der Pilot den Höhenmesser von QNH auf QNE.

 

Anflug in eine CTR / TMA:

Beim Anflug auf einen Flugplatz wird die obere Grenze des transition layers als transition level bezeichnet. Beim Erreichen dieses transition levels stellt der Pilot den Höhenmesser von QNE auf QNH um.

 

Bei der Umstellung auf QNH wird auf der Höhenmesser auf die aktuelle Druckhöhe eingestellt. Beim Umstellen auf QNE auf den Standarddruck von 1013 hPa.

 

   Höhenmessereinstellung: ausserhalb CTR  
  

Wird unter 3000ft AGL (above ground level) geflogen, so ist der Höhenmesser auf QNH zu stellen. Über 3000ft AGL ist dieser auf QNE zu stellen. Dann wird die Höhe auch nicht mehr in fuss angegeben, sondern in FL (flight level).

 
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